Das Nachholen von Fasten und Gebet

Frage
Muss jemand, der ohnmächtig war und dann wieder zu sich kam, das Fasten und die Almosen nachholen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Fasten muss für die ohnmächtige Person nachgeholt werden, und das Gebet muss nachgeholt werden, wenn die Ohnmacht weniger als 24 Stunden dauert. Wenn sie länger dauert, muss das Gebet nicht nachgeholt werden, und Gott weiß es am besten.
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