Frage
Eine Person, deren Wohnort in Amman ist und die an Feiertagen und am Wochenende nach Irbid reist, wobei die Entfernung weniger als dreiundachtzig Kilometer beträgt. Wird die Entfernung für das Zusammenlegen und Verkürzen für die Reise hin und zurück berücksichtigt, oder nur für die Hinreise?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Reisestrecke wird für Hin- oder Rückfahrt berechnet, und diese Strecke wird nicht als die rechtmäßige Reisestrecke betrachtet, für die man Erleichterungen in Anspruch nehmen kann, daher wird sie nicht verkürzt, und Gott weiß es besser.