Frage
Eine Frau ist gestorben und hat eine Tochter sowie Eltern hinterlassen. Nur ihre Eltern haben geerbt, während in einem anderen Fall ein Mann gestorben ist und alle, die Eltern, Brüder und Schwestern, geerbt haben. Sie sagt, obwohl sie weiß, dass das Mädchen nicht ausgeschlossen wird, wie es im ersten Fall nur die Eltern geerbt haben und im zweiten Fall alle?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Im ersten Fall sollte die Tochter die Hälfte erben und der Rest geht an die Eltern, es sei denn, die Tochter ist beispielsweise nicht muslimisch. Im zweiten Fall erben die Geschwister nicht mit dem Vater; denn er schließt sie aus. Und Gott weiß es besser.