Frage
Ist es erlaubt, dass jemand, der an einer Entzündung der Stimmbänder leidet, den Koran nur mit seinen Augen und seinem Herzen liest, ohne die Zunge zu benutzen; da die Luft, die durch das Bewegen der Lippen und den Klang entsteht, sie belastet? Und wenn eine Frau in ihrem Gebetsplatz sitzt, bis die Sonne aufgeht, erhält sie dann den Lohn für die Pilgerfahrt (Haddsch) und die Umrah, oder ist es erforderlich, im Moschee zu sitzen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, das Lesen entweder laut mit der Zunge oder nur durch das Überfliegen nach Möglichkeit zu tun, und das Kriterium für den Lohn ist die Nachdenklichkeit und das Nachsinnen, nicht das Aussprechen. Die Frau sollte einen Platz im Haus schaffen, auch wenn er nur die Größe eines Gebetsteppichs hat, der als Moschee bezeichnet wird, in der sie sich zurückziehen und zum Lobpreis sitzen kann. Und Gott weiß es besser.