Frage
Ein sechzehnjähriges Mädchen mit geistiger Behinderung und körperlichen Missbildungen, muss sie ein Kopftuch tragen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Ihre Angehörigen müssen sie verschleiern; um ihre Blöße zu bedecken, außer Gesicht und Händen; wegen der Versuchung und der Sünde, die damit verbunden ist; denn sie ist nicht verpflichtet, und Gott weiß es besser.