Frage
Was ist das Urteil über das Gespräch am Telefon mit der Verlobten vor dem Ehevertrag?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist erlaubt, am Telefon und direkt zu sprechen, jedoch ohne das Entblößen von Körperteilen und in Übereinstimmung mit dem islamischen Recht; denn sie ist eine fremde Frau, und Allah weiß es am besten.