Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der Waren in Raten vom Händler kauft, und am Ende der Zahlung dem Händler ein Geschenk gibt, als ob er mit ihm Geschäfte gemacht hat, die Waren erhalten und alles vollständig bezahlt hat, und ihm ein Geschenk in Form von Gold oder Geld gibt? Ist das richtig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Diese Erhöhung gilt als Geschenk und Gabe, und etwas Ähnliches ist rechtlich zulässig, solange es ohne Bedingung erfolgt. Gott weiß es besser.