Frage
Eine Person hat ein Gelübde abgelegt, dass sie, wenn etwas passiert, drei Tage lang vom Sprechen fasten wird. Was ist das Urteil?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Ein Gelübde ist nur gültig, wenn es sich um eine beabsichtigte Anbetung handelt, wie Gebet, Fasten, Almosen und Pilgerfahrt. Das Unterlassen des Sprechens ist jedoch keine Anbetung, daher ist ein Gelübde darüber nicht gültig. Gott weiß es am besten.