Frage
Ich habe das Mittagsgebet zur Zeit des Nachmittagsgebets verrichtet, in der Annahme, dass das Nachmittagsgebet noch nicht ausgerufen wurde. Muss ich das Mittagsgebet wiederholen, weil ich es nicht mit der Absicht der Nachholung verrichtet habe?
Antwort
Ich sage, und mit Gottes Hilfe, das Mittagsgebet zur Zeit des Nachmittags gilt als nachgeholt, auch wenn die Absicht auf Vollziehung besteht, und Gott weiß es besser.