Frage
Die Fatwa besagt, dass während der Reise das Gebet verkürzt wird, und wenn man beabsichtigt, länger als fünfzehn Tage zu bleiben, wird das Gebet vollständig verrichtet. Die Frage ist, wenn jemand auf Reisen geht und beabsichtigt, zwei Monate zu bleiben, soll er dann die ersten fünfzehn Tage verkürzen und den Rest der Zeit vollständig beten, oder betet er von Beginn der Reise an vollständig?
Antwort
Die Antwort: Ich sage und mit Gottes Hilfe: Auf Reisen muss das Gebet verkürzt werden, und an dem Ort, an dem man beabsichtigt, fünfzehn Tage oder mehr zu bleiben, muss man das Gebet ab dem ersten Tag vollständig verrichten. Solange man die Absicht hat, fünfzehn Tage oder mehr zu bleiben, ist das Verkürzen nicht erlaubt; denn man ist ein Bewohner, und ein Bewohner kann sich nicht auf die Regelungen des Reisens berufen. Und Gott weiß es am besten.