Das Gebet des Nachmittags vor dem Sonnenuntergang beginnen

Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der mit dem Nachmittagsgebet vor dem Sonnenuntergang begonnen hat und dann die Sonne untergegangen ist?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das Gebet des Nachmittags wird nicht ungültig, wenn es vor dem Sonnenuntergang begonnen wird, wenn die Sonne untergeht, im Gegensatz zum Morgengebet, das ungültig wird, wenn es vor dem Sonnenaufgang begonnen wird, wenn die Sonne aufgeht; denn der Teil, der mit der Aufführung verbunden ist, ist der Grund für die Pflicht des Gebets, und die letzte Zeit des Nachmittags ist eine unvollständige Zeit, da es die Zeit der Anbetung der Sonne ist, und es muss unvollständig sein. Wenn es verrichtet wird, wird es so verrichtet, wie es erforderlich ist. Wenn das Ungültige beim Untergang eintritt, wird es nicht ungültig, während beim Morgengebet jede Zeit eine vollständige Zeit ist; denn die Sonne wird vor dem Aufgang nicht angebetet, und es muss vollständig sein. Wenn das Ungültige beim Aufgang eintritt, wird es ungültig; denn es wurde nicht so verrichtet, wie es erforderlich ist. Und da das Nachmittagsgebet in die Zeit des Gebets im Allgemeinen fällt, im Gegensatz zum Morgengebet; denn beim Aufgang gibt es einen Eintritt in die Missbilligung, und beim Untergang einen Austritt daraus. Siehe: Tabiin al-Haqaiq 1: 85-86, al-Tawdiḥ 1: 206, al-Tahdhib von Ibn Kamal Pasha 1: 128, Mirat al-Usul 1: 134-135, Sharh al-Manar von Ibn Malik S. 59-60, Sharh al-Manar von Ibn al-Ayni S. 60, al-Talwiḥ 1: 207 und Allah weiß es besser.
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