Frage
Ich habe Nachholfasten, und ich möchte Arafa fasten. Ist das Fasten von Arafa gültig, gefolgt von dem Nachholfasten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Nachholen der Fasten ist erforderlich und man macht sich nicht schuldig, wenn man es verzögert. Es ist zulässig, das freiwillige Fasten vor dem Nachholen des Pflichtfastens zu halten. Gott weiß es am besten.