Frage
Es gibt viele Meinungsverschiedenheiten bei uns über das Thema des Fastenbrechens durch Spritzen in verschiedenen Formen, und die Laien sind verwirrt. Können wir ihnen erlauben, im Ramadan nicht zu brechen und danach nachzuholen, als Vorsichtsmaßnahme? Ist dies eine Vorsichtsmaßnahme in der Rechtsschule, und was ist die Wahrheit und das Konzept der Vorsicht in der hanafitischen Rechtsschule im Allgemeinen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Nach den Regeln unserer Schule bricht es das Fasten nicht; denn es ist kein anerkanntes Ventil. Vor hundert Jahren hat der Mufti von Ägypten und der Gelehrte seiner Zeit, Muhammad Bakhit al-Mut'i, dies so entschieden. Folglich bricht es das Fasten nicht, und es besteht keine Notwendigkeit für das, was Sie erwähnt haben; denn es gibt keinen Grund dafür, und es gibt keine Diskussion über Vorsicht, und Gott weiß es besser.