Frage
Ist es erlaubt, im Dhu al-Hidscha mit zwei Absichten zu fasten; sodass ich die Absicht habe, die Sühne für den Eid 3 Tage zu fasten sowie die Absicht des freiwilligen Fastens für Dhu al-Hidscha?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, die Absicht zu teilen, sondern die Absicht sollte für eine einzige Handlung sein, sei es eine Sühne oder eine freiwillige Handlung. Gott weiß es besser.