Frage
Ein Mann lebt in den Vereinigten Arabischen Emiraten und hat den Beginn des Ramadan einen Tag nach Jordanien angekündigt. Dann reiste er am Ende des Ramadan nach Jordanien und brach das Fasten in Jordanien einen Tag vor den VAE. In diesem Fall beträgt sein Fasten (28) Tage. Ist sein Fasten gültig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Er muss beim Fasten und beim Frühstücken in der Stadt bleiben, in der er sich befindet. Wenn sein Fasten 28 Tage dauert, muss er einen Tag nachholen, und Gott weiß es besser.