Frage
Eine stillende Frau hat sich vorgenommen, im Monat Dhu al-Hidscha zu fasten, aber während des Tages stellte sie fest, dass sie das Fasten nicht fortsetzen kann, also brach sie das Fasten. Ist sie schuldig? Muss sie diesen Tag nachholen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es gibt keine Sünde für den, der nach Beginn des Fastens im Monat Dhu al-Hidscha bricht; denn es ist ein freiwilliges Fasten, und es gibt keine Sünde für den, der nach seinem freiwilligen Fasten bricht. Er muss jedoch diesen Tag unbedingt nachholen, unabhängig davon, ob er einen Grund hat, wie eine schwangere Frau, oder ohne Grund; denn es ist eine Pflicht, die nach dem Beginn auf der Seele lastet. Es ist jedoch unerwünscht, dass er ohne Grund bricht, und wenn er einen Grund hat, entfällt die Unerwünschtheit. Gott weiß es besser.