Frage
Die Frau meines Bruders, die Tochter meiner Tante, ist verstorben. Sie hatte etwa (18) Tage zu fasten, und sie hatte die Absicht, sie zu fasten, wenn Allah sie heilen würde; aber sie ist verstorben. In einem Hadith des Propheten heißt es: «Wer stirbt und noch Fasten zu leisten hat, der soll für ihn von seinem Erben gefastet werden». Ich habe für sie gefastet, ist das ausreichend, oder müssen ihre Mutter, ihr Vater, ihre Schwester oder ihr Sohn für sie fasten, oder ist mein Fasten für sie gültig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, dass jemand für einen anderen fastet oder für einen anderen betet, aber es ist empfehlenswert, eine Entschädigung für sie zu zahlen, die zwei Dinar für jeden Tag beträgt. Dein Fasten für sie bringt ihr die Belohnung, da es erlaubt ist, die Belohnung für die Verstorbenen zu spenden, und das Pflichtfasten für sie bleibt bestehen. Und Gott weiß es besser.