Frage
Was ist das Urteil über die Tage, an denen eine Frau im Ramadan wegen ihrer Menstruation fastet?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sie muss alles nachholen, was sie wegen der Menstruation gefastet hat, da die Menstruation die Pflicht zum Gebet und die Gültigkeit seiner Ausführung verhindert, jedoch nicht die Pflicht zum Fasten. Die Pflicht selbst bleibt bestehen, aber sie verhindert die Gültigkeit seiner Ausführung, daher muss sie nachholen, wenn sie rein ist. Gott weiß es besser.