Frage
Wer einen Ersatzfastentag einhält und an diesem Tag bricht, muss er einen Tag oder zwei Tage nachholen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wer beginnt, eine Pflicht zu erfüllen, dem ist es verboten, ohne einen entschuldigenden Grund zu brechen, und ihm obliegt nur die Wiederholung der Erfüllung, und Gott weiß es besser.