Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Haben die Kinder ein Erbe in der Wohnung, die ihr Vater seiner zweiten Frau vermacht hat? Es ist zu beachten, dass die erste Frau, die Mutter der Kinder, geschieden ist und ihre vollen Rechte erhalten hat?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn die Wohnung auf den Namen der Ehefrau eingetragen ist, gehört sie ihr und niemand hat ein Recht darauf, und Allah weiß es besser.