Das Aufbewahren der Haare des Neugeborenen und des Zahns des Kleinkinds nach dessen Verlust

Frage
Was ist das Urteil über das Aufbewahren der Haare des Neugeborenen nach dem ersten Rasieren sowie das Aufbewahren des Zahns, der im Alter von sechs Jahren ausfällt?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es hat keinen Nutzen, Haare und Zähne aufzubewahren, und wir sollten sie loswerden; denn nach dem Rasieren und Ziehen werden sie zu Unrat, und Gott weiß es besser.

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