Das absichtliche Fastenbrechen am Tag des Ramadan

Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der seine Frau am Tag des Ramadan intim wird, obwohl er aufgrund eines ärztlichen Gutachtens nicht in der Lage ist zu fasten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn der Ehemann krank ist und im Ramadan nicht fasten kann, hat er keine Sühne zu leisten, sondern er muss eine Entschädigung zahlen, die darin besteht, an jedem Tag einen Bedürftigen zu speisen. Wenn er jedoch im Ramadan fähig ist zu fasten und mit seiner Frau intim wird, muss er eine Sühne leisten, auch wenn es mehr als einen Geschlechtsverkehr im Ramadan gab. Er muss die Tage nachholen, an denen er gefastet hat, zusammen mit der Sühne. Wenn er nicht in der Lage ist, sechzig Tage zu fasten, muss er sechzig Bedürftige speisen. Und Gott weiß es besser.
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