Bezeichnung des Vertretenen bei der Zakat al-Fitr

Frage
Muss der Bevollmächtigte den Vertretenen bei der Zahlung der Zakat al-Fitr benennen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erforderlich, den Bevollmächtigten für die Zahlung der Almosen zu benennen, und es ist besser, ihn nicht zu erwähnen, damit die Absicht rein für Allah bleibt. Allah weiß es am besten.
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