Bestimmungen für die Frau, deren Ehemann verstorben ist

Frage
Eine Frau, deren Ehemann vor einigen Tagen verstorben ist, wann beginnt die Trauerzeit? Muss sie die Absicht aussprechen? Was ist ihr erlaubt und was ist ihr verboten? Soll sie im Haus ihrer Eltern oder im Haus ihres Bruders schlafen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Wartezeit beginnt ab dem Moment des Todes ohne Absicht, und sie darf ihr Haus nur aus Notwendigkeit verlassen, und sie soll sich nicht schmücken. Wenn es in ihrem Verweilen im Haus eine Versuchung gibt, soll sie zu dem Haus ihrer Familie ziehen, und Gott weiß es besser.
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