Berührung des Korans für Nicht-Wudhu, den Junub, die Menstruierende und die Wöchnerin

Frage
Die Frage wird oft gestellt, was das Urteil über das Berühren des Korans für den Nicht-Wudhu, den Junub, die Menstruierende und die Wöchnerin ist?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Unantastbarkeit des Korans für diese Personen ist eine der Fragen, über die sich unsere Gelehrten in unseren anerkannten Rechtsschulen einig sind, wie es auch die großen Wissenschaftler in ihren Aussagen festgelegt haben. Hier sind einige ihrer Aussagen: Der Überlieferer Ibn Abd al-Barr al-Maliki sagte in Al-Istidhkar 2: 472: "Die Gelehrten der Städte, die für die Fatwas zuständig sind, und ihre Anhänger sind sich einig, dass der Koran nur von demjenigen berührt werden darf, der rein ist. Dies ist die Meinung von Malik, al-Shafi'i, Abu Hanifa und ihren Anhängern, al-Thawri, al-Awza'i, Ahmad ibn Hanbal, Ishaq ibn Rahuyah, Abu Thawr und Abu Ubaid, und diese sind die Führer des Denkens und der Überlieferungen in ihren Zeiten. Dies wurde von Sa'd ibn Abi Waqqas, Abdullah ibn Umar, Tawus, al-Hasan, al-Sha'bi, al-Qasim ibn Muhammad und 'Ata überliefert, und diese gehören zu den Führern der Nachfolger in Medina, Mekka, Jemen, Kufa und Basra." Der Imam Ibn Qudamah al-Maqdisi al-Hanbali sagte in Al-Mughni 1:168: "Der Koran darf nur von einem Reinen berührt werden: das bedeutet rein von beiden Arten der Unreinheit. Dies wurde von Ibn Umar, al-Hasan, Tawus, al-Sha'bi, al-Qasim ibn Muhammad überliefert, und es ist die Meinung von Malik, al-Shafi'i und den Anhängern des Denkens. Wir wissen von niemandem, der ihnen widerspricht, außer Dawud." Der Gelehrte Ibn Taymiyyah al-Hanbali sagte in Al-Fatawa al-Kubra 1: 282: "Frage: Ist es erlaubt, den Koran ohne Wudu zu berühren oder nicht? Antwort: Die Meinung der vier Imame ist, dass er nur von einem Reinen berührt werden darf, wie es in dem Schreiben steht, das der Prophet Muhammad (ﷺ) an Amr ibn Hazm (رضي الله عنه) gesandt hat: 'Den Koran darf nur der Reine berühren.' Imam Ahmad sagte: Es besteht kein Zweifel, dass der Prophet (ﷺ) es ihm geschrieben hat, und es ist auch die Meinung von Salman al-Farsi, Abdullah ibn Umar und anderen, und es ist uns kein Widerspruch von den Gefährten bekannt." Der Imam al-Nawawi al-Shafi'i sagte in Al-Majmu' 2: 86: "Das Berühren und Tragen des Korans: Unsere Meinung ist, dass beides verboten ist, und so sagte Abu Hanifa, Malik, Ahmad und die Mehrheit der Gelehrten...". In der kuwaitischen juristischen Enzyklopädie 17: 127, 18: 323: "Es ist dem Unreinen nicht erlaubt, den gesamten Koran oder einen Teil davon zu berühren, gemäß den Gelehrten der vier Rechtsschulen." Und hier sind einige Beweise für diesen Konsens unserer ehrwürdigen Imame: 1. Er (ﷻ) sagte: {„Es ist ein edler Koran. In einem bewahrten Buch. Nur die Reinen dürfen ihn berühren. Eine Offenbarung von dem Herrn der Welten.“} [Al-Waqi'a 77-80]. Der Imam al-Nawawi al-Shafi'i sagte in Al-Majmu' 2: 86: "Er beschreibt ihn als Offenbarung, und dies ist offensichtlich im Koran, den wir haben. Wenn sie sagen: Das bedeutet, dass nur die Engel, die rein sind, das bewahrte Tablet berühren dürfen... die Antwort ist: Sein Wort {„Offenbarung“} ist offensichtlich im Sinne des Korans und darf nicht auf etwas anderes übertragen werden, es sei denn, es gibt einen klaren Beweis... und dies ist die Meinung von Ali, Sa'd ibn Abi Waqqas und Ibn Umar (رضي الله عنهم), und es ist uns kein Widerspruch von den Gefährten bekannt. 2. Er (ﷻ) sagte: {„Nein, es ist eine Ermahnung. Wer will, kann sich daran erinnern. In geehrten Schriftrollen. Erhöht und rein. In den Händen von ehrbaren, frommen Schriftgelehrten.“} [Abasa: 11-16]. Der Überlieferer Ibn Kathir sagte in seinem Tafsir 4: 156: "Die Gelehrten (رضي الله عنهم) leiteten aus diesen beiden Versen - den Versen von Al-Waqi'a und Abasa - ab, dass der Unreine den Koran nicht berühren darf, wie es in der Überlieferung steht, wenn sie authentisch ist; denn die Engel ehren die Korane, die den Koran im höchsten Himmel enthalten, und die Menschen auf der Erde sind damit eher und mehr verpflichtet; denn es wurde auf sie herabgesandt, und seine Ansprache richtet sich an sie, sie sind eher berechtigt, ihm mit Ehre und Respekt zu begegnen und ihm mit Akzeptanz und Hingabe zu folgen; denn Er (ﷻ) sagte: {„Und wahrlich, er ist im Mutterbuch bei uns von erhabener Weisheit.“} [Az-Zukhruf: 4]." Der Imam Malik (رضي الله عنه) sagte: "Das Beste, was ich über diesen Vers gehört habe: {„Nur die Reinen dürfen ihn berühren.“} [Al-Waqi'a: 79] ist, dass er wie dieser Vers in Abasa ist und er rezitierte das Wort Allahs, der Erhabene: {„Nein, es ist eine Ermahnung. Wer will, kann sich daran erinnern. In geehrten Schriftrollen. Erhöht und rein. In den Händen von ehrbaren, frommen Schriftgelehrten.“} Abasa: 11-16", siehe: Al-Muwatta 1: 199, und Al-Durr al-Manthur 8: 27. 3. Er (ﷻ) sagte: {„Und kein Unreiner, außer den Durchreisenden, bis ihr euch gewaschen habt.“} [An-Nisa: 43]. Der Imam al-Qurtubi sagte in seinem Tafsir 5: 199: "Wenn es ihm nicht erlaubt ist, im Moschee zu verweilen, dann ist es umso mehr nicht erlaubt, den Koran zu berühren oder darin zu lesen, denn dies hat eine größere Unantastbarkeit." 4. Von Ibn Umar (رضي الله عنه) sagte der Prophet (ﷺ): („Den Koran darf nur der Reine berühren.“) in Sunan al-Bayhaqi al-Kabir 1: 88, und Sunan al-Daraqutni 1: 121, Al-Haythami sagte in Majma' al-Zawa'id 1: 276: "Überliefert von al-Tabarani in al-Kabir und al-Saghir, und seine Überlieferer sind zuverlässig." 5. Von Hakim ibn Hizam (رضي الله عنه) sagte: Als mich der Prophet Muhammad (ﷺ) nach Jemen sandte, sagte er: ("Berühre den Koran nur, wenn du rein bist.") [in Al-Mustadrak 3: 552, und er sagte: "Die Überlieferung hat eine authentische Kette und wurde nicht von ihnen überliefert", und Al-Mu'jam al-Awsat 3: 327, Al-Mu'jam al-Kabir: 205, 12: 313, Al-Mu'jam al-Saghir 2: 277, Al-Marasel von Abu Dawud S. 122, Sunan al-Darimi 2: 214, Al-Muwatta 1: 199, und in einer Überlieferung: ("außer in einem Zustand der Reinheit") in Musannaf Abd al-Razzaq 1: 341. Der Gelehrte Dr. Nur al-Din 'Itr sagte in I'lam al-Anam 1: 221: "Die Überlieferung zeigt, dass es dem Unreinen verboten ist, den Koran zu berühren, und die Mehrheit der Gelehrten ist sich seit der Zeit der Gefährten (رضي الله عنهم) und nach ihnen darüber einig, und die vier Imame und andere haben dies gesagt. Dawud al-Zahiri und Ibn Hazm sind der Meinung, dass es dem Unreinen, ob in einem kleinen oder großen Zustand, erlaubt ist, den Koran zu berühren, und einige, die behaupten, sie würden sich anstrengen, haben diese Aussage übernommen... und sie haben keinen Beweis für ihre Abweichung außer sich auf die ursprüngliche Unschuld zu stützen, dass das ursprüngliche Prinzip der Dinge die Erlaubnis ist, und sie stützten sich darauf und begnügten sich damit, die Beweise der Imame des Islam zu kritisieren, und es ist bekannt, dass die ursprüngliche Unschuld nicht stark ist, vielmehr kann sie mit jedem korrekten Beweis angefochten werden, und dies ist der Beweis der Imame des Wissens, der sie widerspricht, und seine Bedeutung ist korrekt und stark, und es gibt keinen Einwand dagegen." 6. Von al-Mughira ibn Shu'ba (رضي الله عنه) sagte: Osman ibn Abi al-As - der noch jung war - sagte: Wir kamen zu dem Propheten (ﷺ), und er fand mich der Beste von ihnen im Koran, und ich hatte sie mit Surah Al-Baqarah übertroffen, und der Prophet (ﷺ) sagte: ("Ich habe dich über deine Gefährten gesetzt, und du bist der Jüngste von ihnen, und berühre den Koran nur, wenn du rein bist.") in Al-Mu'jam al-Kabir 9: 44, und Al-Haythami sagte in Majma' al-Zawa'id 1: 277: "Überliefert von al-Tabarani in al-Kabir in einer Gruppe, in der Zakat erforderlich ist, und Ismail ibn Rafi' wurde von Yahya ibn Ma'in und al-Nasa'i als schwach eingestuft, und al-Bukhari sagte: Er ist zuverlässig und hat eine akzeptable Überlieferung." 7. Von Abdul Rahman ibn Zayd (رضي الله عنه) sagte: "Wir waren mit Salman (رضي الله عنه), und er ging zu einer Notwendigkeit und versteckte sich vor uns, dann kam er zu uns heraus, und wir sagten: Hättest du dir nicht Wudu gemacht, um uns über einige Dinge im Koran zu fragen? Er sagte: Fragt mich, denn ich berühre ihn nicht, nur die Reinen berühren ihn, dann rezitierte er: {„Nur die Reinen dürfen ihn berühren.“}" Der Überlieferer al-Suyuti sagte in Al-Durr al-Manthur 8: 27: "Überliefert von Sa'id ibn Mansur und Ibn Abi Shaiba in Al-Musannaf und Ibn Mundhir und al-Hakim, und er hat es als authentisch erklärt." 8. Der König der Gelehrten al-Kasani sagte in Badā'i al-Sanā'i 1: 33: "Die Ehrfurcht vor dem Koran ist verpflichtend, und es ist nicht von der Ehrfurcht, den Koran mit einer Hand zu berühren, die einen Zustand der Unreinheit hat." Wer die Details über die Überlieferungen und Berichte dazu einsehen möchte, sollte sich auf Nasb al-Rayah 1: 281-282, Al-Durr al-Manthur 8: 27, I'lam al-Mubih al-Khayid bi-Tahrim al-Qur'an 'ala al-Janib wa al-Ha'id 1: 73 und andere beziehen, denn der Platz hier ist nicht ausreichend dafür. Basierend auf dem Vorhergehenden ist es bei unseren Hanafiten verboten, den Koran im Zustand der Unreinheit, während der Menstruation, nach der Geburt und in einem kleinen Zustand zu berühren, es sei denn, mit einem Abstand, der ihn trennt - das heißt, getrennt von ihm - und das Berühren mit dem Ärmel ist strengstens unerwünscht; denn es ist eine Folge des Berührens, das Berühren mit der Hand ist, wie in Fath al-Qadir 1: 149, und Al-Wiqayah S. 126 und anderen. Ebenso ist es unerwünscht, eine Tafel oder eine Münze mit einem Vers aus dem Koran zu berühren, es sei denn, die Münze befindet sich in einem Beutel: das heißt, was darin Münzen enthält, und es sollte nicht von seinen Kleidern stammen, die ihm zugeordnet sind, wie in Rad al-Muhtar 1: 117, und Sharh al-Wiqayah S. 126, und Dhakhr al-Mutahilin S. 143 und anderen. Es ist ihm erlaubt, den Koran auswendig oder aus einem Koran zu lesen, wenn er die Seiten mit einem Stift oder ähnlichem umblättert, wie in 'Umda al-Ri'ayah 1: 131. Und bei unseren malikitischen Gelehrten steht im Taj und al-Iklil 1: 442: Es ist nicht erlaubt, den Koran zu berühren, auch nicht mit einem Stock, und ihn zu tragen, auch nicht mit einem Bezug oder einem Kissen, es sei denn, mit Gepäck, das beabsichtigt ist, auch wenn es von einem Ungläubigen ist. Malik sagte: Der Koran darf von niemandem berührt werden, der nicht Wudu hat, weder auf einem Kissen noch mit einem Bezug, es sei denn, er befindet sich in einer Kiste oder einem Sack oder ähnlichem, dann darf er von einem Unreinen oder einem Juden oder einem Christen getragen werden, denn derjenige, der den Koran auf einem Kissen trägt, beabsichtigt, ihn zu tragen, nicht das Tragen von etwas anderem. In der kuwaitischen juristischen Enzyklopädie 16: 241: "Die Gelehrten sind sich einig, dass es dem Unreinen verboten ist, den Koran ohne Hülle zu berühren... Sie sind sich uneinig über das Berühren mit einer Hülle, wie einer Abdeckung oder einem Ärmel oder ähnlichem. Die Maliki und Shafi'i sagen, dass es absolut verboten ist, selbst wenn es mit einer Hülle ist. Und die Shafi'i sagten: Selbst wenn die Hülle dick ist, wird sie als Berührung angesehen. Die Maliki erklärten, dass es verboten ist, den Koran zu berühren, selbst wenn er mit einem Stock oder ähnlichem berührt wird, und auch das Berühren des Leders des Korans und das Tragen, auch nicht mit einem Bezug oder einem Kissen, es sei denn, mit Gepäck, das für den Transport beabsichtigt ist. Die korrekte Meinung bei den Hanbalis ist, dass es dem Unreinen erlaubt ist, den Koran mit einer Hülle zu berühren, die nicht mit dem Verkauf verbunden ist, wie einem Sack oder einem Ärmel; denn das Verbot bezieht sich nur auf das Berühren, und mit der Hülle ist das Berühren nur die Hülle und nicht der Koran. Und das Gleiche gilt für die Hanafiten, die zwischen der getrennten und der verbundenen Hülle unterscheiden, und sie sagten: Es ist dem Unreinen verboten, den Koran zu berühren, es sei denn, mit einer getrennten Hülle - das heißt, nicht genäht - oder mit einem Beutel. Die Hülle ist das, was getrennt ist, wie eine Karte oder ähnliches; denn das, was mit dem Koran verbunden ist, ist davon, und darauf basiert die Fatwa." Und Allah weiß es besser.
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