Begleichung der Schulden aus dem Anspruch auf Almosen zur Eid al-Fitr

Frage
Ist es erlaubt, die Schulden einesjenigen, der Anspruch auf Almosen zur Eid al-Fitr hat, anstelle von direkter Übergabe, mit oder ohne dessen Wissen, zu begleichen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, die Schulden des Armen zu begleichen, vorausgesetzt, der Arme gibt seine Erlaubnis, dass ich für ihn seine Schulden begleiche. Gott weiß es besser.
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