Begann mit dem Fasten und hatte dann die Absicht zu brechen

Frage
Ich hatte die Absicht, im Monat Schawwal zu fasten, und am zweiten Tag erinnerte ich mich, dass ich vergessen hatte, mein für das Suhur vorgesehenes Medikament zu nehmen, also hatte ich die Absicht, das Fasten zu brechen, aber ich brach das Fasten nicht. Um zehn Uhr morgens hatte ich die Absicht, das Fasten fortzusetzen. Ist das erlaubt, oder ist es mir aufgrund meiner Absicht, das Fasten zu brechen, nicht erlaubt, das Fasten fortzusetzen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist dir erlaubt, das Fasten fortzusetzen, solange du nicht tatsächlich brichst. Nur die Absicht reicht nicht aus, um das Fasten ohne das Eintreten eines brechenden Faktors ungültig zu machen. Gott weiß es besser.
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