Bedingungen für den Ratenverkauf und was der Verkäufer tun muss, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät
Ich möchte eine Wohnung kaufen, was sind die Bedingungen für den Ratenverkauf? Und was macht der Verkäufer, wenn der Käufer mit den Ratenzahlungen in Verzug gerät?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Verkauf ist sowohl sofort als auch in Raten erlaubt. Zu den Bedingungen für den Ratenverkauf gehört, dass die Laufzeit bekannt ist und es keine Unklarheiten gibt. Wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät, ist es ihm untersagt, eine Erhöhung zu verlangen; denn das ist Zinswucher. Der Verkäufer muss warten, und Gott weiß es besser.