Bedingungen für das Vermögen, auf das Zakat fällig ist

Frage
Ist Zakat für jeden fällig, der den Nisab an Vermögen besitzt?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Der Besitz des Nisab ist nicht alleinige Bedingung, sondern es kommen weitere Bedingungen hinzu, damit die Zakat fällig wird; denn es gibt drei Bedingungen für das Vermögen, in dem Zakat fällig ist: Erstens: Es muss den Nisab erreichen: Dieser entspricht (100) Gramm Gold. Zweitens: Es muss über den ursprünglichen Bedarf hinausgehen; mit dem ursprünglichen Bedarf sind Lebensmittel, Kleidung, Haushaltsmöbel, Fahrzeuge, Wohnhäuser und berufliche Geräte gemeint; diese Dinge unterliegen nicht der Zakat, auch wenn sie den Nisab erreichen, solange sie zu den ursprünglichen Bedürfnissen gehören. Drittens: Ein Jahr muss vergehen, das heißt, ein volles Jahr muss im Besitz des über den ursprünglichen Bedarf hinausgehenden Nisab vergehen; denn der Grund für die Zakat ist das wachsende Vermögen, da die Pflicht ein Teil des Überschusses und nicht des Kapitals ist; Allah, der Erhabene, sagt: {Und sie fragen dich, was sie ausgeben sollen. Sag: Das, was übrig bleibt.} Al-Baqara: 219: also der Überschuss, und das Wachstum tritt in der Regel im Jahr ein; aufgrund der unterschiedlichen Preise, die oft mit den Jahreszeiten variieren, wird die offensichtliche Ursache - das Jahr - an die Ursache - das Wachstum - gesetzt; Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: "Wenn du zweihundert Dirham hast und ein Jahr vergangen ist, dann sind fünf Dirham fällig, und es ist dir nichts anderes auferlegt, das heißt, in Gold, bis du zwanzig Dinar hast. Wenn du zwanzig Dinar hast und ein Jahr vergangen ist, dann sind ein halber Dinar fällig." In Sunan Abu Dawud 2: 100, und in den ausgewählten Hadithen 2: 154, und von Al-Qasim: "Abu Bakr as-Siddiq (möge Allah mit ihm zufrieden sein) nahm kein Zakat-Geld, bis ein Jahr vergangen war." In Al-Muwatta 1: 245, und Ibn Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: "Zakat ist nicht fällig auf Vermögen, bis ein Jahr vergangen ist." In Al-Muwatta 1: 246, und Allah weiß es am besten.
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