Frage
Was sind die Bedingungen für das Opfer, und dürfen die Familienangehörigen, wie die Ehefrau und die Kinder, davon essen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Opfertier ist für jeden Muslim, der ansässig und wohlhabend ist, verpflichtend: das heißt, er muss den Mindestbetrag für die Zakat besitzen, der am Tag des Opfers 100 Gramm Gold für sich selbst beträgt. Man darf kein Opfertier schlachten, das einen Mangel aufweist; wie blind oder lahm, das nicht zum Schlachthaus gehen kann. Ein Tier mit abgebrochenem Ohr oder Schwanz ist ebenfalls nicht zulässig. Von den Schafen ist das Tier ab einem Alter von einem Jahr (Thani) zulässig, außer bei den Schafen, da ist auch ein Tier von sechs Monaten (Jad'a) erlaubt. Man darf das Fleisch des Opfertiers essen, es an Reiche und Arme verteilen und es aufbewahren. Und Allah weiß es am besten.