Frage
Ist es erlaubt, eine Bedingung im Ehevertrag festzulegen, wie zum Beispiel mein Studium nach der Heirat abzuschließen oder nach der Heirat zu arbeiten? Und muss der Ehemann die Bedingung einhalten, wenn ich eine solche festlege?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Bedingungen im Ehevertrag sind überflüssig; denn die Ehe ist durch Rechte und Pflichten geregelt, die vom weisen Gesetzgeber festgelegt sind. Daher sind keine Bedingungen erforderlich, die über den Inhalt des Vertrags hinausgehen, und Gott weiß es besser.