Bedingung für die Pflicht zur Leistung von Almosen für andere

Frage
Was ist die Bedingung für die Pflicht zur Leistung von Almosen für andere?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es gibt nur eine Bedingung, nämlich dass die Person, die die Pflicht für jemand anderen übernimmt, zu den Pflichtigen gehört. Siehe Badā'iʿ al-Ṣanāʾiʿ 2: 70-71, und Allah weiß es besser.

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