Antwort
Es ist erforderlich, dass man beim Verlassen des Ihram den Kopf rasiert oder die Haare kürzt, es sei denn, dies ist nicht möglich, weil kein Friseur oder kein Werkzeug vorhanden ist, wenn es im Kopf eine Erkrankung gibt. In diesem Fall entfällt die Notwendigkeit, ein Tieropfer oder Almosen zu bringen, außer im Fall der Ablehnung, denn dann verlässt man den Ihram ohne Rasur oder das, was an deren Stelle tritt. Ebenso bei der Erlaubnis seiner Frau durch das Begehen der verbotenen Handlungen des Ihram, wie Geschlechtsverkehr und das Auftragen von Parfüm, verlässt man den Ihram ohne Rasur oder Kürzung durch das Begehen dieser verbotenen Handlung. Siehe: Lubab al-Manasik und al-Maslak al-Mutqasid S. 104-105.