Bedingung der Zahlung einer Strafe für den Händler

Frage
Die Institution hat mit dem Händler vereinbart, dass der Gewinn der Institution 40 % beträgt (Kapital 10.000 Dinar). Vertragsklausel: * Der Händler ist verpflichtet, einmal pro Woche Finanzdaten vorzulegen. (Wie viel verkauft wurde und wie viel von den Angeboten übrig bleibt). Nächste Klausel: * Im Falle eines Verstoßes gegen die vorherige Klausel dieses Vertrags zahlt der Händler eine Strafe von 2 % zusätzlich zum Gewinn (d.h. der Gewinn der Institution wird 42 % betragen), und diese Strafe wird wiederholt, wenn der Verstoß des Händlers erneut auftritt. Ist es zulässig, diese Bedingung festzulegen? Wenn es nicht zulässig ist, einen allgemeinen Teil festzulegen, ist es dann zulässig, einen bestimmten Betrag als Strafe festzulegen? Die Institution hat Angst vor der Nichteinhaltung durch den Händler.
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Dies ist eine usuräre Bedingung im Vertrag, und das Unternehmen sollte nach einem anderen Mittel suchen, um ihn zur Einhaltung zu bewegen; denn die Vertragsstrafen bei Schulden sind Wucher, und Gott weiß es besser.
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