Dieser Hadith ist von dem Propheten Muhammad, Frieden sei mit ihm, in Sahih al-Bukhari 2: 685 und Sahih Ibn Hibban 8: 301 überliefert worden. Es wurde gesagt, dass die Auslegung dieses Hadiths darauf hinweist, dass dies zu Beginn so war und später eine Erlaubnis gegeben wurde. Außerdem wird gesagt, dass im Hadith nicht das Fasten durch das Schröpfen bestätigt wird; es könnte sein, dass von beiden etwas vorliegt, das das Fasten bricht, wie das Verleumden, und daher sollte man nicht dem Wortlaut des Hadiths folgen; denn das Schröpfen ist nur das Herausziehen von Blut, und das Fasten wird nur durch das Einführen von etwas gebrochen, nicht durch das Herausziehen. Siehe: Bada'i al-Sana'i 2: 107.