Frage
Eine der Schwestern möchte an den Parlamentswahlen teilnehmen, aber ihr Ehemann ist vor einem Monat verstorben. Ist das erlaubt, da sie in Trauerzeit ist?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Während der Wartezeit ist es der Frau verboten, ohne Notwendigkeit das Haus zu verlassen, und die Teilnahme an Wahlen ist keine Notwendigkeit. Allah weiß es besser.