Frage
Eine 69-jährige Frau ist in der Trauerzeit. Darf sie zu ihrem Sohn gehen, um von ihm betreut zu werden?
Antwort
Ich sage, und mit Allahs Hilfe: Es ist nicht erlaubt, dass die Witwe (die sich in der Trauerzeit befindet) das Haus verlässt, außer aus Notwendigkeit. Wenn es eine Notwendigkeit gibt, kann sie ins Haus des Sohnes ziehen, um sich um ihn zu kümmern, und Allah weiß es am besten.