Austausch des Brautpreises der Frau gegen Studiengebühren im Einvernehmen der Ehepartner

Frage
Ich bin seit zehn Jahren verheiratet und habe weder den sofort fälligen noch den aufgeschobenen Brautpreis von meinem Ehemann erhalten. Ist es mir erlaubt, mit ihm zu vereinbaren, dass er mir die Studiengebühren zahlt und dies als Brautpreis betrachtet?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Mitgift ist eine Schuld wie jede andere Schuld und kann durch jede Dienstleistung oder Sache ersetzt werden: wie Bildung und anderes, und Gott weiß es besser.
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