Frage
Es ist bekannt, dass beim Kauf von Gold das Geld sofort im selben Treffen bezahlt werden muss, um Zinsen zu vermeiden. Wenn der gesamte Betrag bezahlt wird und noch fünfzig Dinar für später übrig bleiben, fällt dann Zins auf diesen Betrag?
Antwort
Ich sage, und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, den Preis oder einen Teil davon beim Verkauf von Gold zu verschieben; denn es muss eine Übergabe im Sitz geben, sodass der Vertrag für das, was übergeben wurde, gültig und für das, was nicht übergeben wurde, ungültig ist. Sie sind durch diese Transaktion in den Wucher geraten, und Gott weiß es besser.