Arbeiten beim Servieren von Alkohol an Gäste in einem Hotel

Frage
Ich arbeite in einem Hotel, das Alkohol und Schweinefleisch als Teil der Mahlzeiten verkauft. Wie ist mein Urteil als Überbringer und Gastgeber dieser Mahlzeiten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Regel ist, dass wenn zwischen deiner Handlung und der Sünde eine Handlung eines wählenden Handelnden steht, dies erlaubt ist. Hier ist das der Fall, denn der Student isst selbst, und dies wird als Handlung eines wählenden Handelnden angesehen, daher ist es erlaubt. Es ist jedoch besser, solche Orte zu meiden, aus Angst vor Versuchung darin. Und Gott weiß es besser.
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