Frage
Eine Frau beschwerte sich über den Analverkehr ihres Mannes mit ihr. Soll sie beim Richter die Scheidung beantragen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn der Ehemann nicht auf den Einspruch der Ehefrau reagiert und die Vornehmen es erlauben, kann sie zum Richter gehen und die Scheidung beantragen, und Gott weiß es besser.