Frage
Mein Ehemann hat mich verlassen, muss ich seine Erlaubnis einholen, wenn ich meine Töchter, Söhne oder Verwandte besuche?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn der Ehemann für die Unterkunft und den Unterhalt der Frau sorgt, darf sie ohne seine Erlaubnis nicht das Haus verlassen, und er ist sündig, wenn er sie vernachlässigt und ihr Recht nicht gewährt. Wenn er jedoch der Frau nicht das gesetzliche Zuhause und den Unterhalt gewährt, darf sie ohne seine Erlaubnis das Haus verlassen und gilt nicht als widerspenstig. Gott weiß es besser.