Anrechnung der Schulden gegen die Ausgaben

Frage
Mein Ex-Mann hatte Schulden bei mir, die er nicht beglichen hat. Im Gegenzug hat er seinen Sohn bei mir gelassen, den ich großgezogen habe und für den ich bis zu den Hochzeitskosten ausgegeben habe. Diese Kosten übersteigen die Höhe der Schulden bei weitem. Fällt die Schuld dadurch für mich weg?
Antwort
Ich sage, und mit Gottes Hilfe: Der Unterhalt des Sohnes ist eine Pflicht des Vaters, daher ist er verpflichtet, den Unterhalt des Sohnes zu zahlen. Wenn die Schulden dem geschuldeten Betrag entsprechen, bleibt ihm keine Schuld mehr bei dir. Wenn es jedoch weniger als sein Unterhalt ist, muss es ihm zurückgegeben werden. Und Gott weiß es besser.
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