Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das Almosen des Fastenbrechens ist für den Sklaven nicht verpflichtend, sondern es wird von seinem Herrn gegeben; denn die Verpflichtung bezieht sich auf die Leistung, und es gibt keinen Weg, die Leistung vom Sklaven zu verlangen; denn der Sklave ist nicht verpflichtet, es zu leisten, weder im Moment noch nach der Freilassung, und die Verpflichtung zu einer Handlung, die nicht erfüllt werden kann, ist unmöglich. Siehe: Al-Bada'i 2: 70, Al-Wiqaya S. 229, und Allah weiß es besser.