Abwischung bei weniger als drei Fingern von der Fußsohle

Frage
Ist es erlaubt, die Socke abzuwischen, wenn weniger als drei Finger von der kleinsten Fingerkuppe des Fußes ohne den Knöchel verbleiben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wer von seinem Fuß unterhalb des Knöchels weniger als drei Fingerbreiten von den kleinsten Fingern der Hand hat, dem ist es nicht erlaubt, darüber zu wischen; denn es ist eine Bedingung für die Erlaubnis, darüber zu wischen, dass an jedem Fuß an der Vorderseite des Fußes im Schuh ein Maß von drei Fingern von den kleinsten Fingern der Hand bleibt; damit das vorgeschriebene Maß für den Wischort vorhanden ist. Wenn dies nicht vorhanden ist, ist es ihm nicht erlaubt, darüber zu wischen. Siehe: Marāqī al-Falāḥ S. 131, und Gott weiß es besser.
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