Frage
Ist es erlaubt, über die Socken zu wischen, für die, die eine Menstruations- oder Wochenbettwaschung haben muss?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist nicht erlaubt, die Schuhe zu wischen, wenn man aufgrund der Menstruation waschen muss; denn es ist eine Bedingung für die Erlaubnis, auf ihnen zu wischen, dass der Zustand leicht ist. Wenn der Zustand jedoch schwer ist, wie bei der Menstruation und der großen Unreinheit, ist es nicht erlaubt; denn die Erlaubnis, bei einem leichten Zustand zu wischen, dient dazu, die Schwierigkeit zu vermeiden, da dieser Zustand häufig vorkommt und es schwierig ist, die Schuhe auszuziehen. Die große Unreinheit kommt jedoch nicht häufig vor, sodass es keine Schwierigkeit beim Ausziehen gibt. Daher gilt: Wenn ein Grund zum Waschen vorliegt, wie große Unreinheit, Menstruation oder Wochenbett, wird das Wischen auf den Schuhen ungültig, und es ist notwendig, sie auszuziehen und den gesamten Körper zu waschen. Das Wischen auf den Schuhen kann nach dem Anziehen nach der vollständigen Reinheit erneuert werden, wenn man das möchte. Es wird von Safwan ibn 'Assal berichtet, dass er sagte: "Der Prophet befahl uns, wenn wir auf Reisen sind, unsere Schuhe drei Tage und Nächte nicht auszuziehen, außer bei großer Unreinheit, aber nicht wegen Stuhlgang, Urin oder Schlaf," in Sahih Ibn Khuzaymah 1: 13, und in Sunan an-Nasa'i al-Kubra 1: 92, und in Sunan at-Tirmidhi 1: 159. Und von Anas , der sagte, der Prophet sagte: "Wenn einer von euch sich wäscht und seine Schuhe anzieht, soll er darin beten und darauf wischen, dann soll er sie nicht ausziehen, es sei denn, er ist in einem Zustand der großen Unreinheit," in al-Mustadrak 1: 290, und es wurde als authentisch erklärt. Die Menstruation ist ein schwerer Zustand wie die große Unreinheit und unterliegt denselben Regeln. Siehe: al-Maraqi S. 131, al-Radd al-Muhtar 1: 174, al-Hadiyya al-'Alaiyya S. 39-40, und Bada'i' al-Sana'i 1: 10, und Allah weiß es am besten.