Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Muss ich beim Fasten am Montag und Donnerstag die Absicht in der Nacht fassen, oder ist es gültig, sie nach dem Morgengebet zu fassen?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Das Fasten am Montag und Donnerstag ist eine freiwillige Handlung, und das Fasten ist gültig, auch wenn man die Absicht nicht in der Nacht gefasst hat, und Allah weiß es am besten.