Frage
Wenn ich vergesse, die Absicht für das freiwillige Fasten an den Montagen und Donnerstagen zu fassen, muss ich dann die Absicht in der Nacht fassen, oder kann ich sie nach dem Fajr (Morgengebet) fassen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Fasten der freiwilligen Fasten braucht keine Absicht in der Nacht, und die Absicht ist bis kurz vor dem großen Mittag erlaubt, das heißt eine Stunde und viertel vor dem Mittagsgebet, und Gott weiß es besser.