Frage
Ich besitze den Zakat-Nisab, aber ich habe eine aufgeschobene Schuld. Muss ich Zakat zahlen?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Eine der Bedingungen für die Pflicht zur Zakat ist, dass der verpflichtete Muslim schuldenfrei ist. Die Zakat ist also nicht auf den Schuldner fällig, solange sein Vermögen durch Schulden belastet ist. Es gibt keinen Unterschied zwischen aufgeschobenen und sofort fälligen Schulden. Du musst den Betrag dieser Schulden von dem Vermögen abziehen, das du in der Hand hast. Wenn das Vermögen, das über die Schulden hinausgeht, den Nisab erreicht, musst du nur die Zakat auf den Überschuss zahlen, andernfalls bist du von der Zakat befreit. Allah weiß es am besten.