Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Mindestbetrag für Kamele beträgt fünf, und es ist eine Schafpflicht bis zu neun. Von zehn bis vierzehn sind zwei Schafe erforderlich, von fünfzehn bis neunzehn sind drei Schafe erforderlich, von zwanzig bis vierundzwanzig sind vier Schafe erforderlich. Von fünfundzwanzig bis fünfunddreißig ist ein Fohlen erforderlich - das ist das, was ein Jahr alt ist - von sechsunddreißig bis fünfundvierzig ist ein zweijähriges Fohlen erforderlich - das ist das, was zwei Jahre alt ist - von sechsundvierzig bis sechzig ist ein dreijähriges Tier erforderlich - das ist das, was drei Jahre alt ist - von einundsechzig bis neunzig ist ein vierjähriges Tier erforderlich - das ist das, was vier Jahre alt ist - von einundneunzig bis einhundertzwanzig sind zwei dreijährige Tiere erforderlich. Hier beginnen wir erneut zu zählen, von einhundertfünfundzwanzig bis einhundertneunundzwanzig sind zwei dreijährige Tiere und ein Schaf erforderlich, von einhundertdreißig bis einhundertvierunddreißig sind zwei dreijährige Tiere und zwei Schafe erforderlich, von einhundertsechsunddreißig bis einhundertneununddreißig sind zwei dreijährige Tiere und drei Schafe erforderlich, von einhundertvierzig bis einhundertvierundvierzig sind zwei dreijährige Tiere und vier Schafe erforderlich, von einhundertfünfundvierzig bis einhundertneunundvierzig sind zwei dreijährige Tiere und ein Fohlen erforderlich, und von einhundertfünfzig sind drei dreijährige Tiere erforderlich. Hier beginnen wir auch erneut zu zählen, von einhundertfünfundfünfzig bis einhundertneunundfünfzig sind drei dreijährige Tiere und ein Schaf erforderlich, von einhundertsechzig bis einhundertvierundsechzig sind zwei dreijährige Tiere und zwei Schafe erforderlich, von einhundertfünfundsechzig bis einhundertneunundsechzig sind drei dreijährige Tiere und drei Schafe erforderlich, von einhundertsiebzig bis einhundertvierundsiebzig sind drei dreijährige Tiere und vier Schafe erforderlich, von einhundertfünfundsiebzig bis einhundertfünfundachtzig sind drei dreijährige Tiere und ein Fohlen erforderlich, von einhundertsechsundachtzig bis einhundertfünfundneunzig sind drei dreijährige Tiere und ein zweijähriges Fohlen erforderlich, und von einhundertsechsundneunzig bis zweihundert sind vier dreijährige Tiere erforderlich. Und so beginnen wir immer wieder alle fünfzig, wie wir nach einhundertfünfzig begonnen haben; denn Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: "Wenn die Kamele über zweihundert steigen, beginnt die Pflicht erneut" in den großen Sunan von Al-Bayhaqi 4: 93. Und von Ibrahim Al-Nakha'i, möge Allah ihm gnädig sein: "Dann beginnt die Pflicht erneut, wenn die Kamele zahlreich sind, dann ist für jedes fünfzig ein dreijähriges Tier erforderlich" in den Überlieferungen von Abu Yusuf 1: 84, und Allah weiß es am besten.